Bei der Vermietung werden die aktuellsten Auflagen
der Mietverträge von "Haus und Grund" - Verein benutzt.
Sie entsprechen den gesetzlichen Richtlinien und dienen beiderseitigem
Vorteil und Nutzen.
Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten erhoben. Die
entsprechende Summe wird in Form eines Sparbuches mit eingetragenem
Pfandrecht dem Vermieter ausgehändigt.
Vetragsdauer
Die Mietverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen von 3 Monaten.
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Betriebskosten
Die Verteilung der Heizkosten erfolgt zu 70% nach Verbrauch und
zu 30% nach Wohnfläche der Wohnung. Wasserkosten werden nach
tatsächlichem Verbrauch umgelegt und die Müllgebühren
- nach Anzahl der Personen. Kabelfernsehengebühren sind ebenfalls
in den Nebenkosten enthalten und werden nach Anzahl der Wohnungen
abgerechnet. Alle übrigen Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen
usw., werden anteilig nach Wohnungsgröße umgelegt.
Bei einer Neuvermietung haben die Mietinteressenten vor Vertragsabschluß
die Möglichkeit, eine Ausführung des Mietvertrages mit
nach Hause zu nehmen, um es in aller Ruhe zu studieren.
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