Bei der Vermietung werden die aktuellsten Auflagen der Mietverträge von "Haus und Grund" - Verein benutzt. Sie entsprechen den gesetzlichen Richtlinien und dienen beiderseitigem Vorteil und Nutzen.

Kaution
Es wird eine Kaution in Höhe von 2 Kaltmieten erhoben. Die entsprechende Summe wird in Form eines Sparbuches mit eingetragenem Pfandrecht dem Vermieter ausgehändigt.

Vetragsdauer
Die Mietverträge werden in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Es gelten gesetzliche Kündigungsfristen von 3 Monaten.

Betriebskosten
Die Verteilung der Heizkosten erfolgt zu 70% nach Verbrauch und zu 30% nach Wohnfläche der Wohnung. Wasserkosten werden nach tatsächlichem Verbrauch umgelegt und die Müllgebühren - nach Anzahl der Personen. Kabelfernsehengebühren sind ebenfalls in den Nebenkosten enthalten und werden nach Anzahl der Wohnungen abgerechnet. Alle übrigen Kosten, wie Grundsteuer, Versicherungen usw., werden anteilig nach Wohnungsgröße umgelegt.

Bei einer Neuvermietung haben die Mietinteressenten vor Vertragsabschluß die Möglichkeit, eine Ausführung des Mietvertrages mit nach Hause zu nehmen, um es in aller Ruhe zu studieren.